Beratungs- und Förderzentrum
Beratungs- und Förderzentrum
des Rheingau-Taunus-Kreises

Max-Kirmsse-Schule


Kirmsseweg 10-12

65510 Idstein

Tel. 06126 / 50565-298 (BFZ-Sekretariat, Frau Wagner)


Fax: 06126 / 588810


e-Mail: bfz@maxkirmsseschule.de

Das BFZ

Das regionale Beratungs- und Förderzentrum (BFZ) des Rheingau-Taunus-Kreises arbeitet in Schulen und Kindergärten in Idstein und Umgebung Taubenbergschule Idstein
Alteburgschule Heftrich
Franz-Kade-Schule Wörsdorf
Rabenschule Wallrabenstein
Panoramaschule Görsroth
Silberbachschule Taunusstein-Wehen
Sonnenschule Taunusstein-Neuhof
Lenzenbergschule Niederseelbach
KGS Limesschule Idstein
IGS Wallrabenstein
Theisstalschule und KGS Niedernhausen
Pestalozzi-Schule Idstein
Kindergärten
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Das regionale Beratungs- und Förderzentrum (BFZ) des Rheingau-Taunus-Kreises arbeitet in Schulen und Kindergärten in Idstein und Umgebung.

Haben Kinder oder Jugendliche große Lern- oder Verhaltensschwierigkeiten, und scheinen die eigenen Mittel zur Verbesserung der Situation erschöpft zu sein, kommen wir zur Unterstützung an die jeweilige Schule.

Als sonderpädagogisch ausgebildete Lehrkräfte suchen wir nach Möglichkeiten, damit die Schülerinnen und Schüler wieder Erfolgserlebnisse haben und alle Beteiligten insgesamt wieder zufriedener werden.

Unsere Arbeit ist vorbeugend. Durch eine frühzeitige Hilfe sollen Lernbarrieren, die einer erfolgreichen Schullaufbahn im Weg stehen, vermieden oder beseitigt werden.

Wege zum Erfolg

Zum Wohle der Schülerin bzw. des Schülers müssen die Lehrerinnen und Lehrer des BFZ, die Kolleginnen und Kollegen der Allgemeinbildenden Schule und die Eltern zusammenarbeiten. Nur wenn alle miteinander kooperieren und kommunizieren, kann sich die Situation verbessern.

Wir beraten Schüler, Lehrer und Eltern, unterstützen Lernprozesse im Klassenunterricht oder bieten individuelle Fördermaßnahmen einzeln oder in Kleingruppen an. Im Beratungsgespräch geht es darum, das Problem zu erkennen, Ursachen und Bedingungen zu reflektieren und Handlungsstrategien zu entwickeln. Außerschulische Unterstützungsangebote (Ärzte, Psychologen, Therapeuten, Erziehungshilfestellen, Nachhilfe-Einrichtungen etc.) werden dabei in Betracht gezogen.

Die Beratung und Förderung durch das BFZ ist eine zeitlich begrenzte Maßnahme und wird beendet, wenn die Schülerin bzw. der Schüler wieder erfolgreich mitarbeiten kann. Installierte Unterstützungsmaßnahmen sollten fortlaufen. Deren Koordination liegt dann in den Händen von Eltern und Klassenführung.

Was ist zu beachten?

  • Grundlage der BFZ-Arbeit ist der individuelle Förderplan der Allgemeinbildenden Schule.

  • Anträge werden von der Klassenlehrerin bzw. vom Klassenlehrer im Einverständnis mit den Eltern an das BFZ gestellt.

  • Auch die Eltern können für ihre Kinder um Unterstützung bitten und sich direkt an das BFZ wenden.

  • Die Antragsformulare erhält man im Sekretariat der jeweiligen Schule.

  • Als schulisches Angebot entstehen für die Eltern keine Kosten.

  • Der Datenschutz ist gewährleistet.

  • Die "Richtlinien über die Arbeit der sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentren (BFZ)" können hier eingesehen werden:

  http://sonderpaedagogik.bildung.hessen.de/unterstuetzung/BFZ/

Anmerkung: Aufgrund des neuen Hessischen Schulgesetzes (geändert durch Gesetz vom 21. November 2011) haben sich die Aufgaben der regionalen BFZs erweitert. Diese Seite wird daher zur Zeit überarbeitet.