| Beratungs-
und Förderzentrum des Rheingau-Taunus-Kreises Max-Kirmsse-Schule Kirmsseweg 10-12 65510 Idstein Tel. 06126 / 50565-298 (BFZ-Sekretariat, Frau Wagner) Fax: 06126 / 588810 e-Mail: bfz@maxkirmsseschule.de |
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Das BFZ Das regionale Beratungs- und Förderzentrum (BFZ) des
Rheingau-Taunus-Kreises arbeitet in Schulen und Kindergärten in Idstein und Umgebung
Taubenbergschule Idstein Haben
Kinder oder
Jugendliche große Lern- oder Verhaltensschwierigkeiten, und
scheinen die
eigenen Mittel zur Verbesserung der Situation erschöpft zu
sein, kommen wir zur
Unterstützung an die jeweilige Schule. Als
sonderpädagogisch ausgebildete Lehrkräfte suchen wir
nach Möglichkeiten, damit
die Schülerinnen und Schüler wieder Erfolgserlebnisse
haben und alle Beteiligten
insgesamt wieder zufriedener werden. Unsere Arbeit ist
vorbeugend. Durch eine frühzeitige Hilfe sollen Lernbarrieren,
die einer
erfolgreichen Schullaufbahn im Weg stehen,
vermieden oder beseitigt werden.
Wege zum
Erfolg Zum
Wohle der
Schülerin bzw. des Schülers müssen die
Lehrerinnen und Lehrer des BFZ, die
Kolleginnen und Kollegen der Allgemeinbildenden Schule und die Eltern
zusammenarbeiten. Nur wenn alle miteinander kooperieren und
kommunizieren, kann
sich die Situation verbessern. Wir
beraten Schüler,
Lehrer und Eltern, unterstützen Lernprozesse im
Klassenunterricht oder bieten
individuelle Fördermaßnahmen einzeln oder in
Kleingruppen an. Im
Beratungsgespräch geht es darum, das Problem zu erkennen,
Ursachen und
Bedingungen zu reflektieren und Handlungsstrategien zu entwickeln.
Außerschulische Unterstützungsangebote
(Ärzte, Psychologen, Therapeuten,
Erziehungshilfestellen, Nachhilfe-Einrichtungen etc.) werden dabei in
Betracht
gezogen. Die Beratung und
Förderung durch das BFZ ist eine zeitlich begrenzte
Maßnahme und wird beendet,
wenn die Schülerin bzw. der Schüler wieder
erfolgreich mitarbeiten kann.
Installierte Unterstützungsmaßnahmen sollten
fortlaufen. Deren Koordination
liegt dann in den Händen von Eltern und
Klassenführung.
Was ist zu beachten?
http://sonderpaedagogik.bildung.hessen.de/unterstuetzung/BFZ/
Anmerkung:
Aufgrund des neuen Hessischen Schulgesetzes (geändert durch Gesetz
vom 21. November 2011) haben sich die Aufgaben der regionalen BFZs
erweitert. Diese Seite wird daher zur Zeit überarbeitet.
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